Rathausbesuch bitte nur mit FFP2-Maske
Für Besucherinnen und Besucher des Rathauses gilt weiterhin die 3G-Regel. Das heißt, sie müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Einen entsprechenden Nachweis sowie einen gültigen Lichtbildausweis müssen Besucherinnen und Besucher bei der Eingangskontrolle vorzeigen. Außerdem…