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Bürgerausschuss Mettmann

Pferdebrunnen Mettmann

Funktion

Der Rat der Stadt hat in seiner konstituierenden Sitzung am 17. Juni 2014 beschlossen, einen Bürgerausschuss einzurichten. Der Bürgerausschuss bietet als politisches Gremium Bürgerinnen und Bürgern der Kreisstadt Mettmann die Gelegenheit, ihre Anregungen / Beschwerden persönlich vorzutragen und den Ausschussmitgliedern sowie Vertretern der Stadtverwaltung zu erläutern. Dialog und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen für ihre Stadt stehen dabei im Vordergrund.

Der Bürgerausschuss ist ein Ausschuss des Rates. Er besteht aus 16 Mitgliedern, es sind alle Ratsfraktionen vertreten. Der Bürgerausschuss berät über Anregungen / Beschwerden, die nach §24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeder einzeln oder in Gemeinschaft an den Rat der Stadt richten kann.

Zuständigkeit

Im Bürgerausschuss können nur Angelegenheiten beraten werden, die in den Aufgaben- und Einflussbereich der Kreisstadt Mettmann fallen. Unzulässige Anregungen / Beschwerden werden vom Ausschussvorsitzenden abgewiesen.

Sitzungen

Der Bürgerausschuss tagt in der Regel 4x pro Jahr im großen Sitzungsaal des Rathauses.

Die Sitzungen des Bürgerausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Im Einzelfall kann die Öffentlichkeit aber auch ausgeschlossen werden.

Einreichen von Anregungen / Beschwerden

Grundsätzlich darf jede Person, unabhängig vom Wohnsitz, Alter, Staatsangehörigkeit Anregungen / Beschwerden einreichen. Diese sind schriftlich über die Bürgermeisterin an den Rat der Stadt zu richten:

Postanschrift: Kreisstadt Mettmann, Die Bürgermeisterin, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann.

Alternativ können Sie Ihre Anregungen / Beschwerden auch auf folgenden Wegen einreichen:

Die Bürgermeisterin leitet sie dann an den Bürgerausschuss weiter.

Die Anregungen / Beschwerden sind spätestens 3 Wochen vor der nächsten Sitzung des Bürgerausschusses schriftlich einzureichen.

Der Antragstellerin oder dem Antragsteller wird der Eingang der Anregung / Beschwerde unverzüglich durch die Verwaltung bestätigt. Sofern die Anregung formgerecht (schriftlich) und fristgerecht (3 Wochen vor der Sitzung) eingereicht wird und es sich um eine städtische Angelegenheit handelt, wird der Antrag vom Ausschussvorsitzenden auf die Tagesordnung der nächsten Bürgerausschusssitzung gesetzt. Der Termin wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller mitgeteilt.

Ablauf der Sitzung

Die Antragstellerin oder der Antragsteller darf während der Sitzung und vor Einstieg in die Beratung durch die Mitglieder ihren bzw. seinen Antrag erläutern. Bei mehreren Antragsstellenden erhält grundsätzlich eine von diesen zu benennende Vertretung das Wort. Der Bürgerausschuss kann im Einzelfall beschließen, dass und wie die maximale Redezeit auf mehrere Antragstellende verteilt wird.
Danach folgt die Beratung der Ausschussmitglieder. An dieser Diskussion darf sich die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht beteiligen. Sofern es eine Abstimmung zum weiteren Verfahren gibt, kann der Antragstellerin oder dem Antragsteller vor der Abstimmung erneut das Wort erteilt werden.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller wird schriftlich, spätestens nach 3 Wochen nach Veröffentlichung der Niederschrift, über das Ergebnis der Ausschussberatung informiert.

Bereits beratene Themen und Anregungen

Ablehnung von Anregungen / Beschwerden

Anregungen / Beschwerden werden nicht im Bürgerausschuss behandelt

  • … wenn die Angelegenheit nicht in den Aufgabenbereich der Stadt fällt,
  • … wenn Dienstaufsichtsbeschwerden anhängig oder abgeschlossen sind,
  • … wenn es sich lediglich um die Erteilung einer Rechtsauskunft handelt,
  • … wenn es sich um privatrechtliche Streitigkeiten handelt,
  • … wenn die Anregung / Beschwerde bereits von der Verwaltung aufgegriffen und antragsgemäß beschieden wurde,
  • … wenn eine Behandlung wegen Unleserlichkeit, fehlender Namens- oder Anschriftenangabe oder mangels Sinnzusammenhang nicht möglich ist.

Rechtliche Grundlagen

Sie haben weitere Fragen zum Bürgerausschuss?

Dann schicken Sie uns eine E-Mail an ratsbuero@mettmann.de oder rufen Sie uns an: 02104 / 980-125.