Die Verwaltung der Kreisstadt Mettmann sucht aus dem Bereich der Stadt Mettmann für den Sozialgerichtsbezirk Düsseldorf ehrenamtliche Richterinnen / Richter aus dem Kreise der mit dem Sozialen Entschädigungsrecht und dem Schwerbehindertenrecht vertrauten Personen. Es werden ehrenamtliche Richter für die Wahlzeit vom 2. Januar 2022 bis 1. Januar 2027 gesucht.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen Deutsche sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben.
In erster Linie kommen aktive oder ehemalige Beamte und Angestellte aus der Sozialverwaltung in Frage. Personen, die eine Prozess vertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wahrnehmen, dürfen nicht vorgeschlagen werden. Ferner sollte nicht vorgeschlagen werden, wer den Ladungen zu den Sitzungen wegen beruflicher oder sonstiger Belastungen nur selten Folge leisten kann.
Für die Vorschlagslisten werden folgende Angaben benötigt:
- Vor- und Zuname
- die Amtsbezeichnung
- das Geburtsdatum
- die genaue Anschrift
- Kontaktdaten (Telefon: dienstlich, privat, mobil; ggf. Mailadresse)
- Informationen bzgl. der früheren Ausübung eines Richteramtes im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit.
Bewerbungen müssen bis spätestens 3. Mai 2021 der Stadtverwaltung vorliegen, um den durch die zuständige Behörde (Bezirksregierung Münster) gesetzten Termin einhalten zu können.
Da die vorgeschlagenen Personen letztendlich tatsächlich durch die Bezirksregierung Münster im Benehmen mit dem Sozialgericht Düsseldorf gewählt werden, ist mit der Aufnahme auf die Vorschlagsliste durch die Stadtverwaltung nicht zwingend gegeben, dass die konkrete Wahl zum ehrenamtlichen Richter auch tatsächlich vollzogen wird.
Bei Interesse für diese interessante Tätigkeit sollten die Bewerbungen/Vorschläge daher recht bald in Textform an die
Kreisstadt Mettmann
Die Bürgermeisterin
Amtsleitung Soziales
Neanderstraße 85
40822 Mettmann
geschickt werden (bitte per Brief, Mail oder via Fax 980-756; telefonische Bewerbungen können nicht angenommen werden).
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten im Rahmen der terminierten Sitzungen Entschädigungen nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (u.a. Fahrtkostenersatz und ggf. Verdienstausfall).
Für Rückfragen steht Sozialamtsleiterin Anja Karp unter der Telefonnummer 02104 / 980-450, E-Mail anja.karp@mettmann.de, gerne zur Verfügung.