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Restmülltonnen
Archivfoto: Kreisstadt Mettmann

Rat muss Gebührensätze für 2022 beschließen

Pressemeldung vom 30. November 2021
 

In der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Ordnungsangelegenheiten und wirtschaftliche Betriebe am 23. November sind unter anderem die Gebührensätze für die Straßenreinigung, die Abfallbeseitigung und die Abwasserbeseitigung für 2022 beraten worden. Gemäß den Annahmen aus der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes erhöhen sich im kommenden Jahr die Grundabgaben für einen 4-Personen-Musterhaushalt in einem Reihenhaus von 1.325,51 Euro auf 1.349,36 Euro um 23,85 Euro (+1,80%).  

Die Straßenreinigungsgebühren sinken infolge gesunkener Gesamtaufwendungen um 5,2 % und betragen für Anliegerstraßen je Frontmeter 4,52 Euro für Straßen mit innerörtlichem Verkehr 3,84 Euro und für Straßen mit überörtlichem Verkehr 2,71 Euro.

Bei den Entwässerungsgebühren sind folgende Gebührenerhöhungen zu verzeichnen: Der Gebührensatz für Schmutzwasser erhöht sich um 2,34 %; der Gebührensatz für Niederschlagswasser um 2,46 %. Für Schmutzwassermengen, die der Beitragspflicht des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes unterliegen, hat die Verwaltung eine um 2,15 % höhere Gebühr errechnet.

Ursächlich für die Gebührenanhebungen sind unter anderem gestiegene Abschreibungsbeträge infolge einer Anpassung des Wiederbeschaffungszeitwertes des Kanalanlagevermögens. 

Die Abfallbeseitigungsgebühren sinken für Restmüllgefäße durchschnittlich um 1,68 % und für Container um 0,51 %. Grund hierfür sind Minderaufwendungen bei der Kreisabfallbeseitigungsgebühr sowie Mehrerträge bei den Mitbenutzungsentgelten der Dualen Systeme.

Ursächlich für stärker sinkende Gebührensätze bei den Restmüllgefäßen ist der Wegfall der Abschreibungsbeträge der Erstausstattung, die im Zuge der Einführung dieser Behälterart im Jahre 2015 beschafft wurde. Die Abnahme dieser den Restmülltonnen direkt zurechenbaren kalkulatorischen Kosten wirkt in 2022 nur für diese Behälterart gebührenmindernd.

Die im Fachausschuss beratenen Gebührensätze werden nunmehr in den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht und am 14. Dezember dem Rat zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.

Die Abgabenbescheide werden im Januar von der Verwaltung an alle Abgabenpflichtigen versendet. 

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