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Glücksspielautomaten
Symbolfoto: Bru-nO / pixabay

Rat beschließt Anhebung der Vergnügungssteuer für Spielhallen

Pressemeldung vom 29. März 2023
 

Der Rat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 28. März, eine Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes von derzeit von 15 auf 25 Prozent zum 1. Juli 2023 beschlossen. Justiziar Dr. Richard Bley hatte vor der Abstimmung erläutert, dass eine Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Höhe von 25 Prozent gerade noch als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft werde. Aus diesem Grund empfahl er dem Rat, statt einer Erhöhung um 30 Prozent besser einen rechtlich unbedenklichen Satz von 25 Prozent zu beschließen, um eventuelle Klagen gegen die Stadt zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang hatte die Verwaltung ausgeführt, dass die Anzahl der Spielstätten voraussichtlich in diesem Jahr von fünf auf drei Spielhallen verringert wird.

Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Erhöhung ergibt sich gegenüber dem bisherigen Ansatz von 400.000 Euro folgender Planungsansatz:

Januar – Juni 15 % bei 5 Spielstätten 200.000 Euro
Juli – Dezember 25 % bei 3 Spielstätten 200.000 Euro
Planansatz 2024 ff 3 Spielstätten 400.000 Euro.

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