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Fußgängerzone Freiheitstraße
Bis November darf die Fußgängerzone zwischen 18 und 9 Uhr morgens mit der Fahrrad befahren werden. (Foto: Kreisstadt Mettmann)

Fußgängerzone in Abend- und Nachtstunden für Radverkehr freigegeben

Pressemeldung vom 9. Mai 2023
 

Das Fahrradfahren in der Fußgängerzone wird testweise für sechs Monaten erlaubt – allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in der Zeit zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens. Das war mehrheitlich im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität beschlossen worden. Eine entsprechende Beschilderung wurde in der vergangenen Woche angebracht. Der Test läuft nun bis Ende November. Die Verwaltung wird in dieser Zeit prüfen, ob es durch Radler zu gefährlichen Situationen in der Fußgängerzone kommt.

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