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Zwei KInder
Symbolfoto: 1494202 / pixabay

Kinderreisepass entfällt ab Januar 2024

Pressemeldung vom 20. Dezember 2023
 

Der Bürgerservice der Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass ab Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr verlängert, aktualisiert oder neu ausgestellt werden. Hintergrund ist das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das 2024 in Kraft tritt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten allerdings ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, vorausgesetzt das Kind kann durch das Foto auf dem Kinderreisepass identifiziert werden. 

Zwei Ausweisdokumente ersetzen bereits jetzt den Kinderreisepass: Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis – auch bei Kindern. Bei Reisezielen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass nötig. Beide Dokumente sind sechs Jahre lang gültig. Der Ausweis kann aber bereits vorher ungültig werden, wenn die Identifizierung des Kindes anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist.

Bei Säuglingen und Kleinkindern verändert sich das Aussehen oft in kurzer Zeit. Weicht das Passbild im Ausweis zu stark vom aktuellen Aussehen des Kindes ab, ist dieser Ausweis automatisch ungültig und kann nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, rechtzeitig einen neuen Ausweis zu beantragen.

Die Mitarbeitenden im Bürgerservice weisen darauf hin, dass die Dienststellen der Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben.

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