Ein selbstbestimmtes Leben zu führen ist für die meisten selbstverständlich. Ist man aber aufgrund von Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit plötzlich nicht mehr in der Lage, die eigenen Angelegenheiten selbstverantwortlich zu regeln, kann es schnell dazu kommen, dass vom Betreuungsgericht ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt wird. Anders als viele glauben, ist in einem solchen Fall nämlich nicht automatisch der Partner, die Partnerin oder ein enges Familienmitglied berechtigt, die Dinge zu regeln.
Über eine Vorsorgevollmacht lässt sich jedoch eine Person des Vertrauens bestimmen, die alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten regelt. Dadurch kann ein gesetzliches Betreuungsverfahren vermieden werden. In einer Patientenverfügung können Handlungsanweisungen an Ärzte formuliert werden, welche Behandlung gewünscht wird für den Fall, dass man dies nicht mehr selbst unmittelbar mitteilen kann.
Wer also mitbestimmen möchte, was geschehen soll, tut gut daran, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Interessierte finden in der Volkshochschule dazu fachkundigen Rat. In einem Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V. wird erklärt, worauf bei der Vorsorgevollmacht sowie der Patientenverfügung zu achten ist, welche Möglichkeiten und welche Schwierigkeiten es geben kann.
Der Veranstaltung findet am Montag, 10. Juni, von 18 bis 19.30 Uhr in den Räumen der VHS in Wülfrath, Schulstraße 7, statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige, schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Weitere Info und Anmeldung unter Telefon 13 92 0, auf www.vhs-mettmann.de, oder per E-Mail info@vhs-mettmann.de.