„Sie haben einen Pflegegrad und möchten sich über das Thema Nachbarschaftshilfe informieren?“ „Sie helfen Ihrer pflegebedürftigen Nachbarin oder ihrem Nachbarn regelmäßig beim Einkaufen?“ „Oder Sie unterstützen einen Bekannten mit Pflegegrad bei Terminen, wie zum Beispiel Arztbesuchen oder Behördengängen?“
Dann ist die Informationsveranstaltung zur Nachbarschaftshilfe genau das Richtige, denn die Pflegeversicherung gewährt Pflegebedürftigen einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Dieser kann im Wege der Kostenerstattung unter anderem für Leistungen der anerkannten Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.
Damit sich Pflegebedürftige die Aufwandsentschädigung von ihrer Versicherung rückerstatten lassen können, gilt Folgendes: Helfende benötigen entweder einen Pflegekurs oder müssen bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.
Am Mittwoch, 4. September, hält das Regionalbüro um 17 Uhr einen Vortrag für alle Interessierten. Erhältlich sind grundlegende Informationen und erforderliche Unterlagen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit einzelne Fragen zu klären. Ort der Veranstaltung ist das DRK-Begegnungszentrum, Bahnstraße 55. Eine Anmeldung ist erforderlich, bei Susann Ribbert, Telefon 02104 / 2169-35 oder per susann.ribbert@drk-mettmann.de.