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Symbolfoto: moerschy / Pixabay

NRW geht in die Umsetzung der Altschulden-Regelung

Pressemeldung vom 27. Februar 2025
 

Stellungnahme von Martin Murrack und Silke Ehrbar-Wulfen, Sprecher und Sprecherin des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, dem auch Mettmann angehört, zur Pressekonferenz der NRW-Landesregierung am 26. Februar und der dort vorgestellten Altschulden-Regelung:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung jetzt in die Umsetzung der Altschulden-Regelung geht und sich das Ziel gesetzt hat, das dazugehörige Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen. Für die Städte und Gemeinden zählt jeder Tag, denn die kommunale Finanzkrise spitzt sich massiv zu. Die Sozialkosten explodieren regelrecht, die meisten Kommunen sind gezwungen, erneut Liquiditätskredite aufzunehmen.“

„Die Aussagen der Ministerin in Richtung Berlin waren wichtig. Um den Kommunen wirklich zu helfen, braucht es eine Beteiligung des Bundes. Wir erwarten, dass die Vertreterinnen und Vertreter Nordrhein-Westfalens sich bei den Koalitionsverhandlungen für eine Altschuldenlösung des Bundes stark machen. Wir wissen aus unseren Gesprächen, dass die Lösung in Teilen der Union abgelehnt wird. Hier wird NRW eine intensive Überzeugungsarbeit leisten müssen.“

„Die Übernahme kommunaler Kredite in die Landesschuld wird den Städten und Gemeinden Luft zum Atmen verschaffen. Aber: Ohne Beteiligung des Bundes ist die Regelung des Landes eine Altschulden-Hilfe und keine Altschulden-Lösung.“

„Mit Blick auf die Landeslösung sind aus unserer Sicht Fragen offengeblieben. Wir können rechnerisch noch nicht nachvollziehen, wie das Land zugleich die Hälfte der übermäßigen Schulden übernehmen und dabei mit 250 Millionen Euro auskommen will.“

Hintergrundinformationen

Die Summe der Altschulden beträgt bundesweit rund 35 Milliarden Euro. Davon entfallen auf NRW rund 21 Milliarden Euro.

Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich Kommunen zusammengeschlossen, die besonders unter der Altschulden-Last leiden. Sie sind weitgehend unverschuldet in diese Lage geraten. Bund und Länder haben ihnen zahlreiche Aufgaben übertragen, aber nicht das dafür erforderliche Geld zur Verfügung gestellt. Die Betroffenen mussten Kredite aufnehmen, um die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Bund und Länder tragen daher eine wesentliche Verantwortung für die so genannten Altschulden.