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Autoverkehr
Symbolfoto: nile / pixabay

Neue Regeln und Bußgelder in der Straßenverkehrsordnung

Pressemeldung vom 28. April 2020
 

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden ab dem 28. April 2020 neue bzw. erhöhte Geldbußen, insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das nunmehr verbotswidrige Halten auf Schutzstreifen erhoben. Auch das Halten und Parken in zweiter Reihe wird durch ein erhöhtes Bußgeld geahndet.

Bei schweren Verstößen (Behinderung, Gefährdung) erfolgt zusätzlich die Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister.

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Nachstehend sind, nicht abschließend, wichtige Veränderungen in der Bußgeldhöhe, aber auch neue Tatbestände angeführt:

Verstoß Bußgeld Punkte
unzulässiges Halten in zweiter Reihe 55 €
… mit Behinderung 70 € 1
… mit Gefährdung 80 € 1
… mit Unfallfolge 100 € 1

 

unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr 55 €
… mit Behinderung 70 € 1
… mit Gefährdung 80 € 1

 

ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw.
Überschreiten der Parkdauer um …
… bis zu 30 Minuten 20 €
… bis zu 1 Stunde 25 €
… bis zu 2 Stunden 30 €
… bis zu 3 Stunden 35 €
… über 3 Stunden 40 €

 

unzulässiges Parken auf Schwerbehindertenparkplatz 55 €
unzulässiges Parken auf Parkplatz für E-Autos 55 €
unzulässiges Parken auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge 55 €

 

Parken in oder vor einer Feuerwehrzufahrt 55 €
… dabei Einsatzfahrzeug behindert 100 € 1
Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen 55 €
… mit Behinderung 70 € 1
Auf Geh- oder Radweg geparkt 55 €
… mit Behin­derung 70 € 1
… über eine Stunde 70 € 1

 

Unzulässig auf Bussonderstreifen und an Haltestellen geparkt 55 €
… über 3 Stunden 70 €
… über 3 Stunden mit Behinderung 80 €

 

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