Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden ab dem 28. April 2020 neue bzw. erhöhte Geldbußen, insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das nunmehr verbotswidrige Halten auf Schutzstreifen erhoben. Auch das Halten und Parken in zweiter Reihe wird durch ein erhöhtes Bußgeld geahndet.
Bei schweren Verstößen (Behinderung, Gefährdung) erfolgt zusätzlich die Eintragung eines Punktes in das Fahreignungsregister.
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Nachstehend sind, nicht abschließend, wichtige Veränderungen in der Bußgeldhöhe, aber auch neue Tatbestände angeführt:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
unzulässiges Halten in zweiter Reihe | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um … |
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… bis zu 30 Minuten | 20 € | |
… bis zu 1 Stunde | 25 € | |
… bis zu 2 Stunden | 30 € | |
… bis zu 3 Stunden | 35 € | |
… über 3 Stunden | 40 € |
unzulässiges Parken auf Schwerbehindertenparkplatz | 55 € | |
unzulässiges Parken auf Parkplatz für E-Autos | 55 € | |
unzulässiges Parken auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge | 55 € |
Parken in oder vor einer Feuerwehrzufahrt | 55 € | |
… dabei Einsatzfahrzeug behindert | 100 € | 1 |
Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
Auf Geh- oder Radweg geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… über eine Stunde | 70 € | 1 |
Unzulässig auf Bussonderstreifen und an Haltestellen geparkt | 55 € | |
… über 3 Stunden | 70 € | |
… über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € |