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Sportanlagen
Symbolfoto: annca / pixabay

Sportanlagen ab Montag für Vereine freigegeben

Pressemeldung vom 22. Mai 2020
 

Nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Kreisstadt Mettmann ab Montag, 25. Mai, alle Sportplätze, die von Vereinen als Außenanlagen für den Sportbetrieb genutzt werden, unter den gegebenen Hygiene- und Abstandsregeln, wieder freigeben.

„Besonders lobenswert ist die Mitarbeit der Vereine, die zuletzt nicht nur detaillierte, sondern vor allem auch umsetzbare Konzepte eingebracht haben“, betont Bürgermeister Thomas Dinkelmann. „Wir hoffen nun mit allen Beteiligten, dass der Betrieb der Außenanlagen auch unter den derzeit erschwerten Bedingungen erfolgreich sein wird.“

Ausgenommen sind zurzeit noch Sporthallen im Allgemeinen sowie Anlagen für den Freizeitbereich, z.B. Skateranlagen, Bolzplätze oder Beachvolleyballfelder. Im Unterschied zu den bereits geöffneten Spielplätzen, auf denen grundsätzlich Aufsichtspersonen – im Regelfall die Eltern – anwesend sind, gilt das für letztgenannte meist nicht. Als ebenso schwierig zu überblicken erweist sich die Vorgabe, dass dort laut aktueller Coronaschutzverordnung ausschließlich kontaktfreie Sportarten erlaubt sind.

Trotz allem Verständnis für die Nachfrage von Nutzerinnen und Nutzern dieser Anlagen erfolgt die Öffnung deshalb zunächst nicht. „Die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger steht für uns an erster Stelle. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass sich die Infektionslage in Mettmann nicht wieder verschlechtert und neue Beschränkungen angeordnet werden müssen“, erklärt Bürgermeister Thomas Dinkelmann.

Die Sperrung von Sporthallen, Skateranlagen, Bolzplätzen und Beachvolleyballfeldern für die Allgemeinheit gilt zunächst bis Ende Mai 2020.

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