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Wahlen in Mettmann
Grafik: Kreisstadt Mettmann

Wahl auch mit Personalausweis möglich

Pressemeldung vom 3. September 2020
 

Da es in den vergangenen Wochen zu erheblichen Verzögerungen bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen sowie angeforderten Briefwahlunterlagen durch den beauftragten Versanddienstleister gekommen ist, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass jede/r Wahlberechtigte auch mit gültigem Personalausweis zur Wahl zugelassen ist.

Wer bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird dennoch gebeten, sich umgehend an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann unter Telefon 02104 / 980-131 oder per E-Mail an wahlen@mettmann.de zu wenden.

Wahl vor Ort am 13. September

Wahlberechtige, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können am 13. September im zuständigen Wahllokal nach Vorlage des gültigen Personalausweises ihre Stimme abgeben. Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich durch die Anpassung der Wahlbezirke in diesem Jahr das zuständige Wahllokal geändert haben könnte. Im Straßenverzeichnis auf der städtischen Internetseite können Wahlberechtigte hausnummerngenau ihr zuständiges Wahllokal ermitteln.

Direktwahl im Briefwahlbüro

Die Kreisstadt Mettmann bietet auch in diesem Jahr wieder die zentrale Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl an. Die Direktwahl ist im Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann bis Freitag, 11. September 2020, möglich. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt worden sein, genügt auch hier die Vorlage des gültigen Personalausweises.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Neandertalhalle, Gottfried-Wetzel-Straße, 40822 Mettmann

montags: 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
dienstags: 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
mittwochs: 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
donnerstags: 8-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
freitags: 8-12 Uhr

Am Freitag, 11. September, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13:30 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts erforderlich.

Sonderfall Briefwahl ohne Unterlagen

Wahlberechtigte, die trotz Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, können ebenfalls zu den oben angegebenen Öffnungszeiten im Briefwahlbüro in der Neandertalhalle ihre Stimme abgeben. Hierzu ist ebenfalls ein gültiger Personalausweis nötig sowie eine eidesstattliche Versicherung (per ausgehändigtem Vordruck), dass die Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden.

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