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Maskenpflicht
Symbolfoto: asundermeier / pixabay

Stadt empfiehlt, in der Fußgängerzone Maske zu tragen

Pressemeldung vom 22. Oktober 2020
 

Aufgrund steigender Infektionszahlen schreibt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes vor, dass eine Maskenpflicht auch in stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen gilt, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.

Nachdem die Zahl der Menschen, die sich neu mit dem Corona-Virus infiziert haben auch in Mettmann in den vergangenen Tagen stark angestiegen ist, empfiehlt die Stadtverwaltung allen Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt, in der Fußgängerzone einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

„Wir sollten alles tun, um das Virus einzudämmen. Und dazu gehört es, dort eine Maske zu tragen, wo viele Menschen zusammenkommen wie etwa in der Fußgängerzone – so wie auf dem Wochenmarkt“, sagt Bürgermeister Thomas Dinkelmann.

Bislang gilt in der Kreisstadt die Maskenpflicht nur in Geschäften, im Rathaus sowie auf dem Wochenmarkt.

Seit der Verschärfung der Corona-Schutzverordnung überprüfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes verstärkt die Einhaltung der neuen Bestimmungen. So haben sie beispielsweise am vergangenen Freitag die Einhaltung der Sperrstunde (23 Uhr) kontrolliert. Ferner wurden Ansammlungen von jüngeren Leuten aufgelöst. Aufgrund der seit dem 17. Oktober geltenden Corona-Schutzverordnung mussten bisher noch keine Bußgelder verhängt werden.

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