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Kommunaler Ordnungsdienst

Zuständigkeiten

Zu den Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zählt die Verhinderung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie insbesondere Verstöße gegen nachfolgende Bestimmungen:

  • Mettmanner Ortsrecht (hier insbesondere die Gebietsverordnung)
  • Gewerberecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Landeshundegesetz
  • Jugendschutzgesetz
  • Immissionsschutzrecht

Schwerpunktaufgaben des KOD sind

  • Gaststättenkontrollen/ Gewerbekontrollen
  • Jugendschutzkontrollen
  • Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen nach der ordnungsbehördlichen Verordnung (Gebietsverordnung)
  • Ermittlung und Meldung von Verunreinigungen (Abfälle, Hundekot) im öffentlichen Verkehrsraum und in Anlagen (Kinderspielplätze, Friedhöfe, Parkanlagen)
  • Schulzuführungen
  • Unterbringung von Fundtieren
  • Feststellung von Aktivitäten, die das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen (z.B. exzessiver öffentlicher Alkoholgenuss)
  • Weiterleitung der Hinweise an die entsprechenden Institutionen (u.a. Sozialer Dienst, Drogenberatung, Jugendamt, Polizei)
  • gezielte Aktionen mit der Polizei nach Bedarf (Ordnungspartnerschaft)
  • uniformierte Streifentätigkeiten im gesamten Stadtgebiet (grundsätzlich tagsüber sowie bei Bedarf auch in den Abend- und Nachtstunden)
  • Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes
  • Überwachung größerer Ereignisse (z.B. Karnevalszug, Schützenfest, Heimatfest, Blotschenmarkt)
  • Ermittlungsdienst (Wohnsitzfeststellungen u.ä.).
  • Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger

Daneben leistet der KOD Vollzugshilfe bei verschiedenen anderen Aufgaben wie Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Behörden, Zeugentätigkeit bei Maßnahmen der Polizei, des Zolls, Steuerfahndung u. a..

Ansprechpartner/innen

Nicole Piovesan – Telefon: 02104 / 980-139
Julia Feldmann – Telefon: 02104 / 980- 140

Außendienstmitarbeiter/innen

Markus Heisig
Silvia Nightingale
Ryszard Jelonek

E-Mail: ordnung@mettmann.de

Kontakt

montags bis freitags: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
montags und dienstags: 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Informationen, Anträge usw.

Gesetze, Verordnungen und Satzungen

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