Zuständigkeiten
Zu den Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zählt die Verhinderung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie insbesondere Verstöße gegen nachfolgende Bestimmungen:
- Mettmanner Ortsrecht (hier insbesondere die Gebietsverordnung)
- Gewerberecht
- Straßenverkehrsrecht
- Landeshundegesetz
- Jugendschutzgesetz
- Immissionsschutzrecht
Schwerpunktaufgaben des KOD sind
- Gaststättenkontrollen/ Gewerbekontrollen
- Jugendschutzkontrollen
- Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen nach der ordnungsbehördlichen Verordnung (Gebietsverordnung)
- Ermittlung und Meldung von Verunreinigungen (Abfälle, Hundekot) im öffentlichen Verkehrsraum und in Anlagen (Kinderspielplätze, Friedhöfe, Parkanlagen)
- Schulzuführungen
- Unterbringung von Fundtieren
- Feststellung von Aktivitäten, die das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen (z.B. exzessiver öffentlicher Alkoholgenuss)
- Weiterleitung der Hinweise an die entsprechenden Institutionen (u.a. Sozialer Dienst, Drogenberatung, Jugendamt, Polizei)
- gezielte Aktionen mit der Polizei nach Bedarf (Ordnungspartnerschaft)
- uniformierte Streifentätigkeiten im gesamten Stadtgebiet (grundsätzlich tagsüber sowie bei Bedarf auch in den Abend- und Nachtstunden)
- Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes
- Überwachung größerer Ereignisse (z.B. Karnevalszug, Schützenfest, Heimatfest, Blotschenmarkt)
- Ermittlungsdienst (Wohnsitzfeststellungen u.ä.).
- Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
Daneben leistet der KOD Vollzugshilfe bei verschiedenen anderen Aufgaben wie Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Behörden, Zeugentätigkeit bei Maßnahmen der Polizei, des Zolls, Steuerfahndung u. a..
Ansprechpartner/innen
Nicole Piovesan – Telefon: 02104 / 980-139
Julia Feldmann – Telefon: 02104 / 980- 140
Außendienstmitarbeiter/innen
Markus Heisig
Silvia Nightingale
Ryszard Jelonek
E-Mail: ordnung@mettmann.de
Kontakt
montags bis freitags: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
montags und dienstags: 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Informationen, Anträge usw.
- Regelungen zur privaten Gartennutzung
- Verbrennen von Kleingartenabfällen auf Grundstücken, sowie über Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Martinsfeuer)
- Checkliste Ruhezeiten für in Wohngebieten genutzte Geräte und Maschinen
- Lärmschutz im Garten: Rasenmäher, Laubbläser & Co
- Streu- und Beseitigungspflichten bei Schnee- und Eisglätte