
Archivfotos: Kreisstadt Mettmann
Nach einer Pause ist die Kunstmeile in 2024 zurück: Am Sonntag, 5. Mai, steht die Fußgängerzone von 11 bis 18 Uhr wieder ganz im Zeichen von Kunst und Kultur. Parallel dazu findet an diesem Tag der erste verkaufsoffene Sonntag in 2024 statt.
Mit der Kunstmeile wird Künstlerinnen und Künstlern wird die Möglichkeit geboten, sich mit ihren Arbeiten vorzustellen. Sie können am eigenen Stand arbeiten, ihre Werke verkaufen, Kontakte knüpfen oder auch einen Workshop anbieten.
Die Fläche, die den Kunstschaffenden zur Verfügung gestellt wird, beträgt 3 x 3 Meter (nach Absprache auch 3 x 6 Meter); Mietpavillons werden gestellt. Für eigene (weiße) Pavillons sind ebenfalls Plätze vorhanden. Auf der Kunstmeile ist es nicht erlaubt, Bilder oder Kunstobjekte anderer Künstler im Sinne einer Galerietätigkeit, Massenprodukte oder Kunstgewerbeartikel zu verkaufen.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der 18. Kunstmeile muss bis zum 31. März in der Kulturabteilung der Stadt Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann, Telefon 0 21 04 / 980-128, E-Mail anna.wagner@mettmann.de eingegangen sein. Der Anmeldung sollten eine Kurzbiografie mit Ausstellungstätigkeiten sowie ein bis drei Fotos der Arbeiten (falls vorhanden) beigefügt werden. Über die Zulassung entscheidet der Veranstalter, ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Für weitere Informationen steht Anna Wagner aus der Kulturabteilung unter Telefon 0 21 04 / 980-128, E-Mail anna.wager@mettmann.de zur Verfügung.
Anmeldeformular Kunstmeile 2024
Teilnahmebedingungen Kunstmeile 2024