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Abfallgebühren

Finanzen

Symbolfoto: Bru-nO / pixabay

In den Abfallgebühren sind bereits die Kosten für die meisten Entsorgungsleistungen enthalten! Das heißt, mit den Abfallgebühren werden auch fast sämtliche jeweils für ein Kalenderjahr ermittelten Ausgaben für die Entsorgung und Verwertung aller Abfälle umgelegt.

Zum Beispiel die Kosten für die Restmüll- und Sperrmüllabfuhr, die getrennte Altholzerfassung, die Bioabfall- und Grünabfallsammlung, die Erfassung des Altpapiers, die Schadstoffsammlung, die Weihnachtsbaumsammlung, die Unterhaltung des größten Recyclinghofes in der ganzen Region, die Reinigung und Instandhaltung der Depotcontainerstandplätze, die Leerung der Straßenabfallkörbe, die Beseitigung von wilden Müllkippen und vieles mehr.

Dieses gesamte Spektrum der Leistungen wird in anderen Städten teilweise gar nicht, eingeschränkt oder ausschließlich kostenpflichtig angeboten. Insofern genießen Sie in Mettmann eine abfallwirtschaftliche Komplettversorgung. Diese Qualität hat einen fairen Preis.

Rund 40 Prozent der Abfallgebühren entfallen im Übrigen alleine schon auf die reinen Entsorgungs- und Verwertungskosten. Ebenso beinhalten fast 40 Prozent der Abfallgebühren die Kosten für die die Einsammlung und den Transport sämtlicher Abfälle und Wertstoffe.

Bedenken Sie bitte auch, dass diese Leistungen zum Teil unabhängig von den in Anspruch genommenen Behälterausstattungen und dem individuellen Abfallaufkommen erbracht werden müssen: Ob Restmülltonne in Größe XS oder XL, Blaue Tonne für Altpapier ja oder nein, oder Bioabfallsammlung in Behältern mit 120 oder 240 Liter Größe. Wir sind bei jedem Abfuhrtermin bei Ihnen vor Ort und bedienen unabhängig von der jeweils gewählten Behälterausstattung und der tatsächlichen Mengenbereitstellung jedes Grundstück in Mettmann gleichermaßen.

Mit rund 7.000 t pro Jahr macht der Restmüll immer noch den größten Anteil am Gesamtabfallaufkommen in Mettmann aus. Knapp 180 kg jährlich und somit 500 g Müll täglich pro Einwohner – ganz gleich ob Baby oder betagter Senior.

Deshalb müssen auch wir ein Mindestvolumen für die Nutzung der Restmülltonnen festlegen, das durchschnittlich für die regelmäßige Restmüllentsorgung für jeden Haushalt und die gemeldeten Personen ausreicht.

Schließlich ist es erforderlich, auf der Grundlage der Durchschnittswerte allen Mettmanner Bürgerinnen und Bürgern eine regelmäßige Entsorgung ihres Restmülls zu ermöglichen. Dies schließt auch Reserven für einmalig und bloß vorübergehend anfallende Mehrmengen ein. Bei rund 23.000 Haushalten ist es nicht möglich, einzelfallbezogene Behältervolumen zuzuweisen.

Die Restmüllabfuhr erfolgt grundsätzlich alle 14 Tage. Die benötigte Restmülltonne muss ein Volumen von mindestens 30 Liter pro Leerung und je Hausbewohner haben. Bei nachweislicher Nutzung sämtlicher Verwertungsangebote können auch 20 Liter und in Einzelfällen auf schriftlichen Antrag sogar nur 15 Liter pro Leerung zugelassen werden. Weniger geht leider nicht! Das von uns festgelegte Mindestbehältervolumen für die Restmüllentsorgung ist im Vergleich zu den meisten anderen Städten in Nordrhein-Westfalen ohnehin schon ausgesprochen gering angesetzt.

Das Mindestvolumen ist das bundesweit übliche und anerkannte Zuteilungskriterium für die Restmüllbehälter. Sofern ein solcher nicht in entsprechender Größe des ermittelten Mindestvolumens angeboten wird, erfolgt die Zuteilung des Restmüllbehälters mit dem nächstmöglichen größeren Behältervolumen.

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