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Bauholz-, Bauschutt- und Baumischabfall-Sammlung

Bauschutt

Symbolfoto: FlorinBirjoveanu / pixabay

Bauholz, reiner Bauschutt (ohne Verunreinigungen) und Baumischabfälle (inklusive verunreinigter Bauschutt) werden täglich von montags bis samstags (außer dienstags) in einer Menge von maximal 1 Pkw-Kofferraumladung gegen geringe Gebühr auf dem Recyclinghof in der Hammerstraße 31 angenommen. Baumischabfälle sind Abfälle aus Renovierungen, die nicht eindeutig dem Bauschutt oder dem Bauholz zugeordnet werden können oder als gemischte Bauabfälle angeliefert werden sowie verunreinigter Bauschutt.

Gebühren

Für die Annahme von Bauholz, Bauschutt und Baumischabfällen wird eine Sondergebühr erhoben. Diese beträgt je nach Art und Beschaffenheit der Abfälle 1,00 bis 2,00 EUR für ein Volumen bis zu 10 Liter. Für größere Mengen vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Größere Mengen Bauholz, Bauschutt und Baumischabfälle können gegen Gebühr bei der Baumischaufbereitungs- und Recyclinganlage der

Fa. R & R GmbH
Laubach 30, 40822 Mettmann
Telefon 02104 – 81494

montags bis donnerstags von 7 bis 16.30 Uhr und freitags von 7 bis 14 Uhr abgegeben werden.

Zum Bauholz gehören:

– Zimmertüren und Türzargen aus Holz
– Fußbodenbeläge aus Holz
– Wand- und Deckenverkleidung aus Holz
– Holzdielen
– Holzpaneelen
– Baubretter und Balken
– Konstruktionsholz aus dem Innenbau
– Fensterrahmen aus Holz (ohne Glas)
– Fußleisten aus Holz
– Paletten
– Holzkisten und Holzfässer

Die hierfür fälligen Sondergebühren betragen mengenabhängig 2,00 Euro je 10 Liter Kofferraumvolumen. Für größere Bauholzmengen bieten wir im Rahmen unseres Containerdienstes kostengünstig auch Mietbehälter an. Tel.: 980-281

NICHT zum Bauholz dürfen behandeltes und schadstoffhaltiges Holz, imprägnierte Außenhölzer wie z.B. Zäune, Gartenhausbestandteile, Sandkästen und Sichtschutzwände.

Zum Bauschutt gehören:

– Beton (auch Abbruchbeton mit Armierung)
– Kalksandstein
– Backsteine
– Ziegel
– Klinkersteine
– Fliesen (Feinsteinzeug; nicht gebrannt und nicht beschichtet)
– Sanitärkeramik
– Terrakotta
– Ton
– Porzellan
– Marmor

Die hierfür fälligen Sondergebühren betragen 1,00 Euro je 10 Liter und werden mengenabhängig erhoben. Für größere Bauschuttmengen bieten wir im Rahmen unseres Containerdienstes kostengünstig auch Mietbehälter an. Tel.: 980-281

WICHTIG: Reiner Bauschutt darf grundsätzlich keine Verunreinigungen wie Anhaftungen, Kleberreste, Verpackungen und Verpackungsreste, Styropor, Tapetenreste, Holz und andere Störstoffe enthalten. Lediglich Armierungseisen bei Abbruchbeton werden toleriert. Ansonsten handelt es sich um verunreinigten Bauschutt, der als Baumischabfall entsorgt werden muss!

NICHT zum Bauschutt dürfen gemischte Bau- und Renovierungsabfälle, Glas, Bims, Gips und Rigips, Yton und andere Leichtbaustoffe, Mörtelreste, Estrich sowie Dämmstoffe aller Art.

Zum Baumischabfall gehören:

– Bauschutt mit Verunreinigungen, Anhaftungen, Kleberresten und anderen Störstoffen
– gemischte Renovierungs- und Bauabfälle
– gemischte Baumaterialien und Baustoffe
– Bims
– Gips
– Rigips
– Yton
– Gasbeton
– andere Leichtbaustoffe
– Mörtelreste
– Estrich
– Fliesen (beschichtet oder gebrannt)
– Steinholzboden
– Flachglas und Drahtglas
– Glasplatten und Glasscheiben
– Aquarien
– Spiegelglas
– Duschwände
– Jalousien
– Fensterrahmen aus Kunststoff
– Plastikrohre
– Kunststofffolien
– große Plastiktöpfe und –kübel
– Blumenkästen aus Kunststoff
– Speisfässer
– Regenfässer aus Kunststoff
– große Kisten und Wannen aus Kunststoff

Die hierfür fälligen Sondergebühren betragen 2,00 Euro je 10 Liter und werden mengenabhängig erhoben. Für größere Baumischabfallmengen bieten wir im Rahmen unseres Containerdienstes kostengünstig auch Mietbehälter an. Tel.: 980-281

NICHT zum Baumischabfall dürfen reiner Bauschutt ohne Störstoffe, Bauholz wie z. B. Bretter, Holztüren, Fußbodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidung aus Holz sowie Dämmstoffe aller Art.

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