
Symbolfoto: Taken / pixabay
Nach Inkrafttreten des Elektrogerätegesetzes müssen sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom Restmüll bei der E-Schrottsammlung abgegeben werden. Selbst Kleingeräte wie Rasierer, Haarföhn, Mixerstab oder Mobiltelefone dürfen nicht mehr in der Restmülltonne landen, sondern müssen bei den zugelassenen Rücknahmestellen abgegeben werden. Dazu gehören übrigens auch die Vertreiber und Verkaufsstellen von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von über 400 qm. Diese sind ebenfalls zur Rücknahme Ihres E-Schrotts verpflichtet. Bei Großgeräten im Tausch bei einem Neukauf. Grundsätzlich und unabhängig von einem Kauf müssen „Elektronikkleingeräte unter 25 cm Kantenlänge“ zurückgenommen werden. Dies gilt natürlich nur für haushaltsübliche Mengen und Geräte.
Als einfache Faustregel gilt: Alle Geräte, durch die Strom fließt, gehören in die E-Schrottsammlung. Also auch solche mit Batterie- oder Akkubetrieb. Hier sind die Besitzer von Altgeräten aber verpflichtet, Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät fest umschlossen sind, vor der Abgabe an der Sammelstelle von diesem zu trennen. Dies betrifft z. B. elektrische Werkzeuge, Mobiltelefone und Notebooks. Hintergrund dieser ebenfalls neuen Regelung ist insbesondere die Vermeidung von Brandgefahr bei Lagerung und Transport.
Im Restmüll hat der E-Schrott grundsätzlich nichts verloren. Denn in sämtlichen elektrischen und elektronischen Geräten stecken viele wiederverwendbare Bestandteile, die entweder direkt in der Neuproduktion eingesetzt oder als kostbarer Rohstoff für andere Zwecke verwertet werden können. Darüber hinaus enthalten die meisten „Stromfresser“ auch schädliche Stoffe wie Cadmium, Blei und Quecksilber, die aussortiert und umweltgerecht entsorgt werden müssen.
Haushaltgroßgeräte wie z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Elektroherde sowie Kühl- und Gefriergeräte werden auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr kostenlos bei Ihnen abgeholt werden. Alle anderen elektrischen und elektronischen Geräte werden dagegen nicht abgeholt und müssen selbst auf dem Recyclinghof in der Hammerstraße 31 abgegeben werden.
Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen werden ausschließlich im Rahmen der Schadstoffsammlung samstags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr am Schadstoffmobil angenommen.
Die entnommenen Batterien und Akkus aus den elektrischen und elektronischen Altgeräten können getrennt an der Batteriesammelstelle auf dem Recyclinghof abgegeben werden.
Zur E-Schrottsammlung auf dem Recyclinghof gehören:
Haushaltsgroßgeräte wie z.B.
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Herde und Backöfen
- elektrische Kochplatten
- elektrische Heizplatten
- Mikrowellengeräte
- elektrische Heizgeräte und Heizkörper
- elektrische Heizkörper
- elektrische Ventilatoren
Haushaltskleingeräte wie z.B.
- Staubsauger
- Bügeleisen
- Toaster
- Fritteusen
- Wasserkocher
- Kaffeemaschinen
- elektrische Messer
- Haarschneidegeräte und Haartrockner
- elektrische Zahnbürsten
- Rasierapparate
- Wecker
- Digitalwaagen
- elektrisch betriebene Kühlboxen
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie z.B.
- Computer (einschließlich Maus und Tastatur)
- Laptops
- Notebooks
- Tablets
- elektronische Notizbücher
- E-Books
- Drucker
- Kopiergeräte
- elektrische und elektronische Schreibmaschinen
- Taschen- und Tischrechner
- Faxgeräte
- Telefone
- Mobiltelefone
- Anrufbeantworter
Geräte der Unterhaltungselektronik wie z.B.
- Radiogeräte
- Videokameras
- Videorekorder
- HiFi-Anlagen
- Audioverstärker
- elektrische Musikinstrumente
Leuchten (Gestell/Körper für Lampen) wie z.B.
- Schreibtischleuchten
- Stehleuchten
- Deckenleuten
- Wandleuchten
- Leuchten mit fest verbauten Lampen, die nicht ohne Zerstörung der Einheit getrennt werden können
Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge) wie z.B.
- Bohrmaschinen
- Sägen
- Nähmaschinen
- elektrische Geräte zum Drehen, Fräsen, Schleifen, Zerkleinern, Sägen, Schneiden, Abscheren, Bohren, Lochen, Stanzen, Falzen, Biegen oder zur entsprechenden Bearbeitung von Holz, Metall und sonstigen Werkstoffen
- elektrische Niet-, Nagel- oder Schraubwerkzeuge oder Werkzeuge zum Lösen von Niet-, Nagel- oder Schraubverbindungen oder für ähnliche Verwendungszwecke
- elektrische Rasenmäher und sonstige elektrisch betriebene Gartengeräte
Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen
- Videospielkonsolen
- Videospiele
- Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.
Bildschirmgeräte wie z.B.
- TV-Geräte
- Monitore
- sonstige Bildschirmgeräte
Kühl- und Gefriergeräte wie z.B.
- Kühlschränke
- Gefrierschränke und -truhen
- kombinierte Kühl- und Gefriergeräte