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Impfstoff gegen Covid-19
Symbolfoto: torstensimon / pixabay

NRW regelt Einzelfall-Entscheidungen bei Coronaschutzimpfungen

Pressemeldung vom 26. Februar 2021
 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun den Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung geregelt. Der Antrag ist beim zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt zu stellen.

Personen, deren Erkrankungen nicht ohnehin bereits den priorisierten Fallgruppen der Corona-Impfverordnung zugeordnet sind, können einen Antrag auf Priorisierung in einem verschlossenen und mit dem Vermerk „vertrauliche Arztunterlagen“ versehenen Umschlag an den Kreis Mettmann, Abteilung Infektionsschutz, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, senden.

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