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Kindertagesstätten
Symbolfoto: tolmacho / pixabay

Anmeldefrist für einen Kita-Platz läuft bis zum 9. Januar

Pressemeldung vom 5. November 2019
 

Alle Kindertageseinrichtungen in Mettmann nehmen für das neue Kindergartenjahr, das am 1. August 2020 beginnt, bis zum 9. Januar 2020 Anmeldungen entgegen. Es wird empfohlen, für die Anmeldung vorab einen Termin mit der betreffenden Einrichtungsleitung zu vereinbaren.

Nähere Informationen zu einzelnen Kindertageseinrichtungen, Adressen und Telefonnummern gibt es auf der städtischen Homepage unter www.mettmann.de.

Das einheitliche Anmeldeverfahren für alle Mettmanner Kindertageseinrichtungen bietet den Eltern die Möglichkeit, ihr Kind in bis zu drei Einrichtungen vormerken zu lassen. Für die Eltern bedeutet dies, dass sie ihr Kind in ihrer Wunscheinrichtung / dem Kindergarten ihrer ersten Wahl anmelden. Eltern informieren die dortige Leitung über die beiden Kindergärten, die für sie als zweite oder dritte Wahl ebenfalls noch in Frage kommen.

Die Träger der Einrichtungen entscheiden nach dem 9. Januar 2020 über die Aufnahmen und berücksichtigen dabei zunächst die Kinder, für die ihr Kindergarten die Wunscheinrichtung Nr. 1 ist. Die ersten Platzzusagen werden am 20. Januar 2020 versandt.

Eltern die eine Zusage erhalten, müssen bis zum 28. Januar 2020 der Kita mitteilen, ob sie den Platz annehmen.

Anschließend erfolgt die weitere Vergabe der noch freien Plätze, so dass voraussichtlich bis Mitte Februar alle Platzzusagen erteilt sind.

Eltern von Kindern unter drei Jahren, die sich für einen Platz in der Kindertagespflege interessieren, können sich an die Fachberatungsstelle „Kindertagespflege“ des Jugendamtes, Telefon 02104 / 980-433 wenden. Das Platzangebot für Kinder unter drei Jahren konnte weiter ausgebaut werden, so dass mittlerweile über 220 Plätze für Kinder unter drei Jahren in kleinen Gruppen mit vier bis neun Kindern und flexiblen Betreuungszeiten durch qualifizierte Tagespflegepersonen angeboten werden.

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