Facebook
Justiz
Symbolfoto: succo / pixabay

Stadt sucht Schöffen für Amts- und Landgericht

Pressemeldung vom 12. Januar 2023
 

Die Stadt Mettmann sucht für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 Damen und Herren, die sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Haupt- und Hilfsschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Wuppertal (einschließlich Schwurgericht), die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirks Wuppertal, das gemeinsame Schöffengericht bei dem Amtsgericht Velbert, sowie für die Tätigkeit als Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für die Jugendkammern und Jugendschöffengerichte interessieren und in die Vorschlagslisten aufgenommen werden möchten.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar des Wahljahres zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die den Verlust zur Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen / Richter, Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen / Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelferinnen / Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und / oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn die oder der Angeklagte auf Grund ihres / seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf die / den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. März 2023 bei der Abteilung Zentrale Verwaltung und Organisation, Sonja Runkel, Neanderstr. 85, Zimmer 206 Altbau, Telefon: 980-165.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30. März 2023 an das Jugendamt, Marc Schenck, Neanderstr. 85, Zimmer 1 Altbau, Telefon 980-467.

Bewerbungsformulare:

Außerdem können Bewerbungsformulare unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Print Friendly, PDF & Email