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Presse und Medien
Symbolfoto: USA-Reiseblogger / pixabay

Kreis Mettmann: Stadt hat nicht gegen Grundsätze der Pressearbeit verstoßen

Pressemeldung vom 30. September 2020
 

Die städtische Pressestelle verstößt nicht gegen allgemeine Grundsätze der Pressearbeit. Zu dieser Einschätzung kommt die Kreisverwaltung Mettmann als Dienstaufsichtsbehörde der Stadtverwaltung in ihrer Antwort auf die Beschwerde eines Bürgers im September 2020. Darin hatte der Bürger beim Kreis Mettmann die Tätigkeit der städtischen Pressestelle und den Umfang der Pressearbeit im Zusammenhang mit dem Bürgermeister kritisiert und versucht, vermeintliche Verbindungen zum Kommunalwahlkampf herzustellen. In der Vergangenheit hatte es schon einmal Kritik gegeben, die in die gleiche Richtung zielte.

Diese Angelegenheit dürfte nun endgültig geklärt sein: Denn in seiner Stellungnahme sieht der Kreis alle in Rede stehenden Handlungen der städtischen Presseabteilung abgedeckt über den Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten, kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Hierzu gehören auch Recherche, Aufbereitung und Weitergabe von Informationen in vielfältigen Angelegenheiten für die Öffentlichkeit. Eine moderne, transparente und schnelle städtische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über Print- und Online-Medien ist daher nicht nur der ureigene Anspruch der städtischen Presseabteilung, sondern heute auch der Maßstab, an dem ihre Arbeit regelmäßig von Bürgern, Institutionen sowie Vertretern aus Politik und örtlichen Medien gemessen wird.

Jegliche Vorwürfe, die in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit erhoben wurden, werden somit von der Dienstaufsichtsbehörde abschließend entkräftet.

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