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Sperrmüllentsorgung

Symbolfoto: dokumol / pixabay

Eigentlich ist die Sperrmüllabfuhr in Mettmann ganz einfach und klar geregelt. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass auch Sachen, die nicht in den Sperrmüll gehören, an die Straße gestellt werden. Diese Gegenstände können nicht mitgenommen werden und sorgen unnötigerweise für Ärger und Unmut, wenn sie liegen bleiben. Doch das muss nicht sein, wenn einige wichtige Regeln beachtet werden.

Zum Sperrmüll gehören ausschließlich bewegliche Einrichtungsgegenstände, Möbel sowie sperrige, bewegliche Sperrmüllgegenstände aus dem Wohnungsbereich, die zu groß und zu sperrig für die Restmüllbehälter sind und auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehältern entsorgt werden können. Also Möbel und Einrichtungsgegenstände wie z. B. Couchgarnituren, Tische und Stühle, Bettgestelle und Matratzen, Teppiche und andere sperrige, große Einrichtungsutensilien. Außerdem müssen solche sperrigen Abfälle auch für die Entsorgung in einer Müllverbrennungsanlage geeignet sein. Die Sperrmüllabfuhr erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anforderung und Terminvereinbarung.

Die Wartezeit zwischen Anmeldung und Abholung Ihres Sperrmülls beträgt in der Regel vier Wochen. In besonders eiligen Fällen oder bei Wunschterminen abweichend von der „normalen“ Sperrmüllabholung können Sie auch unseren kostenpflichtigen „Sperrmüll-Blitz“ beauftragen. Dann wird Ihr Sperrmüll garantiert innerhalb von wenigen Werktagen oder an Ihrem speziellen Wunschtermin, sofern dies möglich ist!

Beachten Sie bitte ebenfalls, dass Sperrmüll nur in haushaltsüblicher Art und Menge, maximal jedoch in einer Menge bis zu 3 Kubikmeter abgeholt wird. Bei auseinandergebauten Einrichtungsgegenständen und Möbeln entspricht das einer gestapelten Menge von beispielsweise 1 Meter Höhe, 1 Meter Tiefe und 3 Meter Breite. Die Abholung von Sperrmüll in einer Menge von mehr als 3 Kubikmeter ist kostenpflichtig und wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt!

Für die Abholung von Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Spülmaschinen, Elektroherden sowie Kühl- und Gefriergeräten erhalten Sie einen gesonderten Termin. Andere elektrische Geräte werden nicht abgeholt und müssen auf dem Recyclinghof in der Hammerstraße 31 oder bei anderen zugelassenen Annahmestellen für Elektroaltgeräte abgegeben werden!

Die angemeldeten Sperrmüllgegenstände müssen am Abfuhrtag bis spätestens 07:00 Uhr zur Abholung bereitgestellt werden.

Abfalltrennung beim Sperrmüll

Einrichtungsgegenstände und Möbel aus Holz werden getrennt gesammelt! Für die Abholung Ihres angemeldeten Sperrmülls kommen wir deshalb am vereinbarten Abfuhrtermin gleich zweimal zu Ihnen. Einmal für den verwertbaren Holzanteil Ihres Sperrmülls. Und ein weiteres Mal im Laufe des gleichen Tages für die sperrigen Gegenstände, die nicht verwertet werden können.

Die angemeldeten Sperrmüllgegenstände aus Holz müssen am Abfuhrtag getrennt vom restlichen Sperrmüll bereitgestellt werden. Häufig werden die unterschiedlichen Materialien unsortiert herausgestellt. Die Müllwerker müssten dann das wilde Durcheinander durchwühlen, um an die verwertbaren Teile zu gelangen. Das wäre nicht nur sehr zeitaufwendig, sondern ist aus Gründen des Arbeitsschutzes unzulässig. Nicht vorsortierter Sperrmüll kann aus diesen Gründen grundsätzlich nicht abgeholt werden.

Nicht zum Sperrmüll dürfen:

  • Renovierungsabfälle, Bauschutt, Baumischabfälle und Bauholz wie z. B. WC- und Waschbecken, Türen, Fenster, Latten, Bretter, Balken, feste Fußbodenbeläge, Decken- und Wandverkleidung, Heizkörper, Badewannen, Duschkabinen
  • Elektro- und Elektronikgeräte außer Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Elektroherde sowie große Kühl- und Gefriergeräte
  • schadstoffhaltige Abfälle wie Farbeimer, Benzinkanister, Leuchtstoffröhren und behandelte Außenhölzer wie z. B. Zäune, Sichtschutzverkleidung, Bestandteile von Sandkästen und Gartenhäusern
  • Reifen, Auto- und Motorradteile
  • Kartons und Abfallsäcke
  • sonstiger Hausmüll, der nach vorheriger Zerkleinerung in den Restmüllbehältern untergebracht werden kann

Sperrmüllanmeldung

Für Ihre Sperrmüllanmeldung genügt ein Anruf bei unserem Sperrmüll-Service, Telefon 02104 / 980-600.

Terminannahme:

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Alternativ können Sie Ihren persönlichen Abholtermin aber auch online unter Bestellformulare anfordern.

Sperrmüllblitz

In besonders eiligen Fällen oder für individuelle Wunschtermine können Sie unseren kostenpflichtigen Sperrmüll-Schnellservice (Sperrmüllblitz) in Anspruch nehmen. Die Abholung Ihres Sperrmülls erfolgt dann innerhalb von wenigen Werktagen oder an Ihrem speziellen Wunschtermin, sofern dies möglich ist.

Für den Sperrmüll-Schnellservice wird pro Abholung eine Sondergebühr von lediglich 30,00 € erhoben. Es werden ausschließlich sperrige Einrichtungsgegenstände und sperriger Hausrat in einer Menge von maximal drei Kubikmeter abgeholt, die auch im Rahmen der normalen Sperrmüllabfuhr entsorgt werden. Und bei Mehrmengen erhöht sich die fällige Sondergebühr um jeweils 30,00 € je angefangene drei Kubikmeter Mehrmenge. Die Gebühr ist in Vorkasse beim Baubetriebshof in der Hammerstraße 31 zu entrichten. Auch beim Sperrmüllblitz müssen die angemeldeten Sperrmüllgegenstände unbedingt getrennt nach Holzanteil und nicht verwertbarem Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden. Nicht vorsortierter Sperrmüll wird grundsätzlich nicht abgeholt.

Sperrmüllannahme auf dem Recyclinghof

Sie haben aber auch die Möglichkeit, Sperrmüll in geringen Mengen ohne Terminabstimmung zu den üblichen Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof in der Hammerstraße 31 abzugeben. Möbel und Einrichtungsgegenstände aus Metall oder Holz (ohne Störstoffe), sperrigen Metall- und Elektronikschrott sowie Kühl- und Gefriergeräte können Sie dort kostenlos abgeben. Für Sperrmüll zur Beseitigung, also für sperrige Abfällen, die nicht verwertet werden können, wird dagegen eine geringe Sondergebühr fällig. Dazu zählen z. B. Polstermöbel, Matratzen und andere sperrige Gegenstände, die aus verschiedenen, nicht trennbaren Materialien bestehen.

Bestellformulare

normaler Sperrmüllservice (Abholung nach 4 Wochen)
Sperrmüll-Schnellservice (Abholung innerhalb von wenigen Werktagen oder mit Wunschtermin)

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