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Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Mettmann Region
Quelle: Regionalplan Düsseldorf (RPD) –Planentwurf, Stand Juni 2016, cima-Bearbeitung

Fortschreibung 2017 / Bearbeitung: CIMA Beratung + Management GmbH

  • Aufgabenstellung, Projektansatz und Methodik
  • Trends und Veränderungen im Einzelhandel
  • Rahmenbedingungen des Einzelhandels in Mettmann
    • Absatzwirtschaftliche Rahmendaten
    • Marktgebiet und Kaufkraftpotenzial
    • Einzelhandelsstruktur und Angebotsanalyse
    • Kennziffern des Mettmanner Einzelhandels
    • Entwicklung des Einzelhandelsbestandes
    • Nahversorgungssituation in Mettmann
    • Zukünftige absatzwirtschaftliche Spielräume
  • Zielsetzungen der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung
  • Zentren- und Standortkonzept für die Kreisstadt Mettmann
  • Entwicklungsszenarien für Einzelhandel / Nahversorgung
  • Standortbezogene Steuerungsempfehlungen

Das bisherige Konzept zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels der Stadt Mettmann wurde im Jahr 2007 aufgestellt und letztmalig 2009 ergänzt. Mit der Eröffnung der Königshof-Galerie im Frühjahr 2013 erfolgte nicht nur eine wesentliche Aufwertung der Mettmanner Innenstadt, einher damit ging auch eine bedeutsame Veränderung in der Einzelhandelsstruktur der Kreisstadt Mettmann.

Vor diesem Hintergrund war eine Überarbeitung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes in Mettmann dringend erforderlich. Mit der Bearbeitung wurde die CIMA Beratung + Management GmbH aus Köln beauftragt.

Nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme zum Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet im Frühjahr 2016 erfolgte eine Analyse und Bewertung der bestehenden Versorgungsbereiche. Überprüft wurden neben der räumlichen Abgrenzung auch die Mettmanner Sortimentsliste sowie die im bestehenden Konzept formulierten Zielvorstellungen.

Im Anschluss daran wurde ein Entwurf für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes erarbeitet, mit dem die Beteiligung der Öffentlichkeit, des Einzelhandels, der zuständigen Wirtschafts- und Interessensverbände, der Nachbargemeinden sowie die landesplanerische Abstimmung erfolgte.

Anhand der im Rahmen des Beteiligungsprozesses vorgebrachten Anregungen wurde anschließend der Entwurf weiter konkretisiert und redaktionell überarbeitet.

Im Ergebnis hat der Rat der Kreisstadt Mettmann in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017 das Konzept zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels in Mettmann (Einzelhandelskonzept der Stadt Mettmann, Fortschreibung 2017) als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

Kontakt

Amt für Stadtplanung und Vermessung

Stadtverwaltung Mettmann
Neanderstr. 85, 40822 Mettmann
Telefon 02104 / 980-312

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