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Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Dabei beinhaltet er neben vorhandenen und zukünftigen Baugebieten auch die Freibereiche, wie öffentliche Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen oder Waldflächen. Er bildet somit eine wesentliche Planungsgrundlage, die bei weiter führenden Planungen zu beachten ist. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne für einzelne konkrete Gebiete entwickelt. Diese setzen verbindliche Regelungen für die Bebauung in einem klar umgrenzten Geltungsbereich fest. Die Planverfahren von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sind identisch, der Flächennutzungsplan muss jedoch nach dem endgültigen Ratsbeschluss durch die Bezirksregierung zusätzlich genehmigt werden.

Die erforderlichen Beschlüsse erfolgen durch die örtliche Politik. Hauptsächlich zuständig bei der Stadt Mettmann für die Beschlüsse im Rahmen der Bauleitplanung ist der Ausschuss für Planung, Verkehr und Umwelt, lediglich der endgültige Beschluss folgt zusätzlich durch den Rat der Stadt Mettmann.

Auskünfte zu rechtskräftigen Bebauungsplänen erhält man bei Thorsten Ringholt unter Telefon 02104 / 980-315 oder per E-Mail unter thorsten.ringholt@mettmann.de.

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