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Kinderpfleger*in im Rahmen einer praxisintegrierten Ausbildung (PIA)

Beginn der Ausbildung:                  1. August eines Jahres

Dauer der Ausbildung:                   zwei Jahre

Ausbildungsvoraussetzungen:     

  • mindestens Hauptschulabschluss,
  • Aufnahmebestätigung eines Berufskollegs,
  • erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Freude an der Arbeit mit Kindern,
  • Aufgeschlossenheit und Einfühlungsvermögen,
  • Interesse an pädagogischen Fragestellungen,
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit.

Ausbildungsinhalte:

Kinderpfleger*innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften vor allem um Kleinkinder und Säuglinge. Aufgabe ist es, die Kinder mittels pädagogisch interessantem und altersgerechten Spielmaterial zu begleiten. Dabei beobachten sie das Verhalten und fördern gezielt die soziale, psychische oder körperliche Entwicklung einzelner Kinder oder Gruppen. In diesem Beruf hat man stets ein offenes Ohr für Probleme und versucht, gemeinsam eine Lösung zu finden. Vor allem darf die Fantasie nicht einrosten, denn bei aller Theorie: miteinander spielen, basteln, backen darf auf keinen Fall zu kurz kommen.

Die praktische Ausbildung findet in einer der städtischen Kindertageeinrichtungen statt. Bei dem Einsatz im Rahmen der Ausbildung werden nach Möglichkeit die Wünsche der Bewerber*innen beispielsweise in der Wahl der Einrichtung oder der Altersgruppe berücksichtigt. Dabei erfolgt Ihr Einsatz als zusätzliche Kraft. Während der gesamten Ausbildungszeit werden Sie von einer/m erfahrenen Erzieher*in angeleitet und begleitet.

Die theoretische Ausbildung findet an dem von Ihnen gewählten Berufskolleg statt. Dabei arbeiten die Praxiseinrichtung und das Berufskolleg während der Ausbildung eng zusammen.

Ausbildungsentgelt: 

  1. Ausbildungsjahr  1.190,69 Euro
  2. Ausbildungsjahr 1.252,07 Euro

Bewerbungsunterlagen:

  • Bewerbungsanschreiben,
  • Tabellarischer Lebenslauf,
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses oder des Schulabschlusszeugnisses,
  • Nachweise über abgeleistete Praktika,
  • Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse.

Bewerbungen sind nur während des Ausschreibungszeitraums möglich (i.d.R. um die Weihnachtsferien).

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