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Veranstaltungsleitfaden – Brandschutz

Feuerlöscher

In Verkaufsständen, Verkaufswagen, Zelten oder auf Bühnen sind Feuerlöscher vorzuhalten. Weitere Informationen erteilt die Abteilung Feuerschutz und Rettungswesen.

 

Flucht- und Rettungswege, Drehleiteraufstellflächen

Achten Sie bei der Platzierung sämtlicher Aufbauten auf die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege (mindestens 3,50 m, in Kurven mindestens 5 m). Diese sind ausnahmslos frei von Aufbauten zu halten. Dies gilt auch für Leichtbau-Pavillions und Sitzmobilar.

Auch Drehleiteraufstellflächen dürfen grundsätzlich nicht überplant werden. Ausnahmen für Leichtbau-Mobilar können nach Absprache mit der Feuerwehr zugelassen werden.

 

Freihaltung Löschwasser- und Energieversorgungsanlagen

Einrichtungen für die Feuerwehr, z.B. zur Löschwasserentnahme und -einspeisung (z.B. Unter- und Überflurhydranten) , sowie Verteiler- und Schaltanlagen der Energie- und Wasserversorgung sind einschließlich ihrer Kennzeichnungen von Aufbauten oder Lagerungen im Umkreis von 1m freizuhalten und müssen jederzeit zugänglich sein.

 

Flüssiggasanlagen

Flüssiggasanlagen stellen eine besondere Gefahr dar. Die Arbeitssicherheit-Regelungen – ASI 8.04 – der Berufgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe sind strikt einzuhalten.

Bei Anmeldung einer Veranstaltung sind sowohl im Lageplan (farbliche Kennzeichnung) als auch in der Veranstaltungsbeschreibung aufzuführen, welche Stände mit einer Gasanlage betrieben werden.

 

Brandsicherheitswache

Für Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet sind, kann bzw. muss die Feuerwehr eine Brandsicherheitswache fordern.

Die Brandschutzdienststelle der Feuerwehr entscheidet aufgrund der Veranstaltungsbeschreibung je nach Veranstaltungsart, Größe und Örtlichkeit (z.B. in Gebäude oder im Freien), Brandgefahr und Anzahl der Besucher über die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache. Sie kann bei Bedarf Auflagen erteilen.  Die Kosten für die Brandsicherheitswache trägt der Veranstalter.

 

Kontakt

Rückfragen beantwortet Ihnen gerne das Amt für Feuerschutz & Rettungswesen, Tel: 02104 / 980-257

 

Rechtsgrundlagen und weitere Infos

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