Welche Genehmigungen braucht man für eine Veranstaltung?
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchten, benötigen Sie in der Regel diverse behördliche Genehmigungen. In Ausnahmefällen gilt dies auch bei privaten Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsfeier mit mehr als 200 Besuchern in einer nicht genehmigten Veranstaltungsstätte)
Das können z.B. sein
- Sondernutzungserlaubnis (bei Nutzung öffentlicher Straßen und Wege)
- Ausschankschankgenhmigung für den Verkauf alkoholischer Getränke
- Baugenehmigung / Nutzungsänderungsgenehmigung
- Marktfestsetzung (z.B. bei Stadtfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten usw.)
- Ausnahmegenehmigung für Musikveranstaltungen nach 22 Uhr
- usw.
Um einschätzen zu können, ob und welche Genehmigungen Sie benötigen, empfehlen wir Ihnen, zunächst telefonisch Kontakt mit der Stabsstelle Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung aufzunehmen.
Die Stadt Mettmann bietet Ihnen ferner die Möglichkeit, das Genehmigungsverfahren für Sie zu vereinfachen. Als zentraler Ansprechpartner übernimmt die Stabsstelle die Einbindung der zu beteiligenden Behörden.
Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, füllen Sie bitte das Formular „Veranstaltungsbeschreibung“ aus und reichen es mit den erforderlichen Anlagen (z.B. Lageplan, Versciherungsnachweis, ggf. Sicherheitskonzept usw.) bis spätestens sechs Wochen bzw. bei großen Veranstaltungen 16 Wochen vor der Veranstaltung bei der Stabsstelle Stadtmarketing ein.
Die Veranstaltungsbeschreibung ersetzt die meisten der Einzelanträge für die o.g. Genehmigungen. Sollten die Angaben nicht ausreichen, wird entweder die Stabsstelle oder die Fachabteilung die noch fehlenden Unterlagen bei Ihnen nachfordern.
Stadtverwaltung Mettmann
Stabsstelle Stadtmarketing & Wirtschaftsförderung
Neanderstr. 85
40822 Mettmann
veranstaltungen@mettmann.de
oder per Fax: 02104 / 980-717