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Veranstaltungsleitfaden – Hinweise & Genehmigungen

Ist eine Veranstaltung öffentlich, sind je nach Art und Größe der Veranstaltung viele Rechtsvorschriften zu beachten.

Für die Durchführung von Veranstaltungen können folgende Genehmigungen erforderlich sein:

  • Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Flächen bzw. Verkehrsflächen
  • Baugenehmigung / Nutzungsänderung gem. Bauordnung NRW und Sonderbauverordnung
  • Festsetzung gem. Gewerbeordnung für Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Spezialmärkte oder Jahrmärkte
  • Gestattung gem. Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke
  • Erlaubnis zur Benutzung von Tongeräten und Ausnahmegenehmigung vom Verbot von Ruhestörungen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr 
  • Genehmigung von Feuerwerken / Böllerschüssen
  • Plakatierungserlaubnis
  • Nutzungsvertrag die Überlassung städtischer Plätze und Flächen

Wenn Sie Musik abspielen,  muss die Veranstaltung i.d.R.bei der GEMA angemeldet werden. Der Jugendschutz muss eingehalten werden, ggf. sind Abgabe der Künstlersozialkasse zu entrichten usw.

Bei großen Veranstaltungen (z.B. in der Größenordnung Heimatfest, Kirmes, Blotschenmarkt u.ä.) kann es sogar erforderlich sein, dass Sie als Veranstalter ein Sicherheitskonzept vorgelegen müssen.

 

Ist eine Veranstaltung privat (z.B. eine Geburtstagsfeier / Hochzeitsfeier) und erwarten Sie mehr als 200 Gäste in einer Veranstaltungsstätte, die eigentlich nicht dafür genehemigt ist (z.B. Scheune), kann es ebenfalls sein, dass Sie Genehmigungen, hier z.B. eine Nutzungsänderung der Bauaufsicht benötigen.

 

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