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Veranstaltungsleitfaden – Veranstalter und weitere verantwortliche Beteiligte

Bei einer Veranstaltung gibt es eine Vielzahl von Beteiligten, die unterschiedliche Funktionen und unterschiedliche Verantwortungen haben. Die Hauptakteure möchten wir Ihnen hier kurz vorstellen.

Eine weitaus größere Übersicht über die verschiedenen Verantwortlichen und Funktionträger finden Sie hier: www.eventfaq.de/verantwortliche

Wer ist „Veranstalter“?

Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche Risiko übernimmt, die wesentlichen Entscheidungen trifft (was, wann, wo, wie…?) oder auch durch sein Verhalten als Veranstalter wahrgenommen wird. Veranstalter kann jeder sein, natürliche oder auch juristische Personen.

Sind mehrere Personen „Veranstalter“ empfiehlt es sich, einen Kooperationsvertrag zu schließen, in dem die jeweiligen Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten genau definiert sind. Teilweise ergeben sich die Verantwortlichkeiten auch direkt aus Gesetzen.

 

Wer ist „Betreiber“?

Als Betreiber wird i.d.R. der Eigentümer einer Versammlungsstätte (z.B. Stadthalle, Sportanlage, Mehrgenerationenhaus) bezeichnet. Der Betreiber ist für die für die „baurechtliche“ Sicherheit einer Veranstaltung und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften verantwortlich (z.B. ausreichend Rettungswege, Notbeleuchtung usw.).
Der Betreiber ist nicht für die „innere“  Sicherheitheit einer Veranstaltung verantwortlich (z.B. Einhaltung Jugendschutz, Verhinderung von Schlägereien usw.)

Der Betreiber kann diese Aufgaben auf einen Veranstaltungsleiter übertragen. Dabei muss gewährleistet sein, dass der Veranstaltungsleiter vollständige Kenntnisse in Bezug auf die Anforderungen an die baurechtliche Sicherheit hat.

Der Betreiber bzw. ein Veranstaltungsleiter muss sich grundsätzlich während einer Veranstaltung in der Veranstaltungsstätte (nicht unbedingt in deR Veranstaltung, aber in der Versammlungsstätte) aufhalten.

 

Wer ist „Veranstaltungsleiter“?

Der Veranstaltungsleiter wird oft verwechselt mit dem Leiter einer Veranstaltung (=Projektleiter).

Ein Veranstaltungsleiter ist aber NICHT für die (inhaltliche) Leitung einer Veranstaltung verantwortlich.  Der Begriff Veranstaltungsleiter kommt aus der Sonderbauverordnung und ist so definiert: Der Veranstaltungsleiter ist der Beauftragte des Betreibers. Damit hat er nicht mehr und nicht weniger Aufgaben als der Betreiber, er ist nur für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zuständig.

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