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Veranstaltungsleitfaden – Brauchtumsfeuer (Martinsfeuer / Osterfeuer)

Osterfeuer

Brauchtumsfeuer sind dann erlaubt, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen.

An ein Brauchtumsfeuer werden folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Das Feuer dient der Brauchtumspflege und wird von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, einer Organisation oder einem Verein unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet
  • Der Zweck des Feuer ist nicht darauf gerichtet, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
  • Das Feuer muss im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein.
  • Brauchtumsfeuerveranstaltungen sind vor Ihrer Durchführung mindestens 14 Tage vorher anzumelnden.
    Bitte benutzen Sie dazu unser Anmeldeformular.

 

Kontakt

Rückfragen beantwortet gerne die Ordnungsbehörde unter der Telefon-Nr. 02104 / 980-146 oder 980-145.

 

Tipps der Feuerwehr für sichere Brauchtumsfeuer

Brauchtumsfeuer sind nicht ganz ungefährlich. Leider führt dieser schöne Brauch jährlich auch zu einigen Feuerwehreinsätzen. Um Ihre Veranstaltung sicherer durchzuführen, gibt die Feruwehr Ihnen deshalb folgenden Sicherheitstipps:

  •  Vergessen Sie nicht, Ihr Brauchtumsfeuer anzumelden – Sie vermeiden so einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.

 

  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz – der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Martinsfeuer nichts verloren.

 

  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Martinsfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.

 

  • Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 Meter) und zu Straßen (mindestens 100 Meter) ein. Beachten Sie die Hauptwindrichtung.

 

  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko!

 

  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

 

  • Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.

 

  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.

 

  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.

 

  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.

 

  • Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der betroffenen Person. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.

 

  • Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Die Männer und Frauen der Feuerwehr Mettmann sind immer rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.

 

Kontakt

Weitere Rückfragen zu Sicherheitsvorkehrungen beantwortet gerne die Feuerwehr unter der Telefon-Nr. 02104 / 980-257

 

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