
Foto: Sandra Meyer
Für öffentliche Veranstaltungen, bei denen alkoholhaltige Getränke ausgegeben werden, ist eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz bei der Ordnungsbehörde einzuholen. Sofern Sie unsere Veranstaltungbeschreibung ausfüllen, kann dieser gesonderte Antrag auf Ausschankgenehmigung entfallen!
Soll eine Getränkeschankanlage betrieben werden, so ist vom Besitzer der Schankanlage der Nachweis über eine wiederholte Betriebssicherheitsprüfung zu erbringen und der Lebensmittelüberwachung rechtzeitig vorzulegen. Bitte beachten Sie als Veranstalter die strengen Vorgaben des Jugendschutzes!
Antragsformulare
- Infos zum Anmelden einer Veranstaltung einschließlich Formular Veranstaltungsbeschreibung
- Einzelantrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Kontakt
Rückfragen zum Thema „Ausschankgenehmigungen“ beantwortet Ihnen gerne die Ordnungsbehörde, Tel: 02104/980-141 oder per E-Mail: ordnung@mettmann.de
Rechtsgrundlagen und weitere Infos