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Veranstaltungsleitfaden – Ausschank alkoholischer Getränke

Foto: Sandra Meyer

 
Für öffentliche Veranstaltungen, bei denen alkoholhaltige Getränke ausgegeben werden, ist eine Erlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz bei der Ordnungsbehörde einzuholen. Sofern Sie unsere Veranstaltungbeschreibung  ausfüllen, kann dieser gesonderte Antrag auf Ausschankgenehmigung entfallen!
 
Soll eine Getränkeschankanlage betrieben werden, so ist vom Besitzer der Schankanlage der Nachweis über eine wiederholte Betriebssicherheitsprüfung zu erbringen und der Lebensmittelüberwachung rechtzeitig vorzulegen. Bitte beachten Sie als Veranstalter die strengen Vorgaben des Jugendschutzes!
 

Antragsformulare

 

Kontakt

Rückfragen zum Thema „Ausschankgenehmigungen“ beantwortet Ihnen gerne die Ordnungsbehörde, Tel: 02104/980-141 oder per E-Mail: ordnung@mettmann.de

 

Rechtsgrundlagen und weitere Infos

 

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