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Veranstaltungsleitfaden – Rahmenbedingungen zur Nutzung des Marktplatzes als Veranstaltungsfläche

Feiern … aber SICHER!

Eine der schönsten Veranstaltungsflächen ist der historische Marktplatz rund um die Lambertuskirche. Hier haben sich in den vergangenen Jahren viele Veranstaltungen etabliert, die auch über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und beliebt sind. Die Mettmanner lieben ihr Heimatfest, den Blotschenmarkt, den Weinsommer, das Open-Air-Kino und weitere Feste.

Bei der Planung von Veranstaltungen auf dem Markt gibt es allerdings einige Einschränkungen, die Veranstalter beachten müssen. Der Marktplatz ist natürlich ursprünglich nicht als Veranstaltungsfläche konzipiert worden, sondern als Kirchplatz mit Wohnbebauung. Eigentümer des Platzes ist die katholische Kirche, die natürlich als erstes um Erlaubnis gefragt werden muss, wenn Sie eine Veranstaltung auf dem Marktplatz planen. Sofern die Kirche der Nutzung zustimmt, sollten Sie die Rahmenbedingungen kennen:

Da es sich bei dem Marktplatz nicht um eine Veranstaltungsfläche auf dem „freien Feld“ handelt, sondern am Markt Menschen wohnen, muss hinsichtlich der Anzahl und Art der Veranstaltungen Rücksicht genommen werden.

Besonders zu berücksichtigen ist auf dem Marktplatz die Aufrechterhaltung des Brandschutzes (viele Fachwerkhäuser = höhere Brandgefahr). Auf dem Marktplatz befinden sich daher zwei Drehleiteraufstellflächen, die jederzeit von der Feuerwehr erreichbar sein müssen.

Wo sich diese Rettungsflächen und auch die Fluchtwege befinden, kann man am besten in der folgenden Skizze erkennen.

 

 

Dies ist der Grundlagenplan für alle großen Veranstaltungen auf dem Markt. Außerhalb der rot schraffierten Flächen bzw. mit dem Mindestabstand zu den Fachwerkhäusern (grün schraffiert) sind die Veranstalter relativ frei in der Platzierung von Ständen, Stühlen und Tischen.

Ausnahmen sind im geringen Umfang möglich. Hier entscheidet im Einzelfall die Bauaufsichtsbehörde nach Rücksprache mit der Feuerwehr.

Übersicht über die wichtigsten Voraussetzungen und Sicherheitsauflagen für Veranstaltungen auf dem Markt

  • schriftliche Einverständniserklärung des Pfarrbüros der katholischen Kirche
  • Flucht- und Rettungswege, Drehleiteraufstellflächen und Zugänge / Ausgänge müssen jederzeit frei bleiben
  • zu den Fachwerkhäusern muss ein Mindestabstand von 3m eingehalten werden
  • Musikdarbietungen müssen grundsätzlich um um 22 Uhr enden (bei besonderm öffentlichen Interesse ggf. 24 Uhr)
  • Flüssiggasflaschen sind gegen Umfallen zu sichern, Feuerlöscher müssen vorhanden sein
  • brennbare Stoffe (Packmaterial, Kartons usw.) dürfen nicht außerhalb der Stände / Buden gelagert werden
  • die Stromversorgung muss durch einen Fachmann erfolgen
  • Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • regelmäßige Reinigung auch während der Veranstaltung
  • Toiletten sind in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen

 

Bei mehrtägigen oder sehr großen Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen (vergleichbar mit Heimatfest, Weinsommer oder Blotschenmarkt) kommen weitere Auflagen hinzu:

  • Vorlage eines Sicherheitskonzeptes
  • Vorhalten eines Sanitätsdienstes (Anzahl nach Rücksprache mit der Feuerwehr)
  • Vorhalten eines Sicherheitsdienstes (Anzahl nach Rücksprache mit der Verwaltung)
  • Schutzmaßnahmen gegen Amokfahrten nach Rücksprache mit der Polizei

Sie haben Fragen?

Gerne berät und unterstützt Sie die Stabsstelle Veranstaltungsmanagement bei der Planung Ihrer Veranstaltung.

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