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Veranstaltungsleitfaden – Veranstaltungssicherheit

Jede Veranstaltung, unabhägig, ob groß oder klein, ob öffentlich oder privat, birgt immer ein gewisses Risiko.

Als Veranstalter sind Sie dafür verantwortlich, alles Zumutbare und Erforderliche zu tun, um die Beteiligten (Besucher, Teilnehmer, ggf. auch unmittelbar betroffene Anwohner) vor Gefahren / Schäden zu schützen. Die Kosten sind dabei nebensächlich.

Der Bundesgerichtshof hat es in einem Urteil so ausgedrückt:

„Die Sicherheit des Besuchers hat absoluten Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters“

Professionelle oder ehrenamtliche Veranstaltung?

Die meisten Veranstalter sind ehrenamtlich tätig, z.B. als gemeinnütziger Verein oder auch als Privatperson. Ein häufiger Irrglaube ist, dass ehrenamtliche Veranstalter weniger Sicherheitsbedingungen erfüllen müssen als professionelle Veranstalter. Das ist ein Trugschluss!

Ehrenamtliche Veranstalter müssen sich bei der Durchführung von Veranstaltungen genauso an die geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften halten wie auch die Profis. Dies wird häufig von den ehrenamtlichen Veranstaltern anders eingeschätzt und führt dann zu falschen Erwartungen gegenüber den Behörden.

Interessant in dem Zusammenhang ist vielleicht die Tatsache, dass sehr viele, sehr große Veranstaltungen rein ehrenamtlich durchgeführt werden. Dazu gehören z.B. die Rheinkirmes in Düsseldorf oder der Rosenmontagszug in Köln mit jeweils mehreren Millionen Besuchern. Ein Verzicht auf die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Mitwirkenden / Besucher hätte hier sicherlich fatale Folgen.

Gefahrenanalyse und Risikobewertung

Wir empfehlen daher jedem Veranstalter, sich im Vorfeld mit den möglichen Risiken / Gefahren zu beschäftigen, die mit ihrer Veranstaltung einhergehen. Dabei ist nicht nur der eigentliche Veranstaltungsort und die -zeit zu betrachten, sondern Sie sollten sich darüberhinaus auch Gedanken über mögliche Gefahren / Risiken außerhalb der Veranstaltung machen (z.B. Anreisesituation)

Die Risiken sind zu bewerten. Dazu eignet sich z.B. eine Risikomatrix. Je nach Risikohöhe sind Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko bzw. mögliche Schäden auf ein vertretbares Restrisiko minimieren.

Beispiel: Bei einem Karnevalszug besteht die Gefahr, dass die dicht an der Straße stehenden (ggf. alkoholisierten) Besucher in den Fahrweg eines Karnevalswagen geschubst werden. Als Maßnahme zur Reduzierung dieser Gefahr, könnte der Veranstalter z.B. Drängelgitter aufstellen oder / und  Radengel einsetzen. Das Risiko, dass ein Besucher überfahren wird, reduziert sich durch diese Maßnahmen erheblich.

Auch wenn die Sicherheitsbehörden bei vielen Veranstaltungen kein Sicherheitskonzept fordern, empfehlen wir allen Veranstaltern, ein solches Sicherheitskonzept zur eigenen Absicherung zu erstellen. Im Schadensfall reduziert sich die Haftung möglicherweise allein schon durch die Dokumention einer betrachteten Gefahrt von bedigt vorsätzlich zu grob fahrlässig. Der große Vorteil hier ist, dass eine Veranstalterhaftpflichtversicherung i.d.R. Schäden übernimmt, die auf einfache oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Möglichen Risiken / Gefahren bei einer Veranstaltung

  • sehr hohe Besucherzahlen (ggf. deutlich mehr als erwartet?)
  • ungeeignetes / unzureichend erschlossenes Veranstaltungsgelände (ausreichende und deutlich gekennzeichnete Fluchtwege?)
  • hohe Personendichte (Panik?)
  • Extremwetter (Sturm, Hitze, Gewitter, Blitzeis, Starkregen usw.)
  • Brand, Explosion, Verpuffung (Brandschutz gewährleistet?)
  • übermäßiger Alkohol- oder ggf. Drogenkonsum (steigendes Aggressionspotentiol ?)
  • ungebetene Gäste (Störer, Randalierer, Schlägereien?)
  • Parallelveranstaltungen?
  • Bombendrohung, Terroranschläge
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